RS Vwgh 1970/2/3 1563/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1970
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §16 Abs1 Z1;

Beachte

y7309;

Rechtssatz

Der Annahme der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes steht es nicht entgegen, wenn verhältnismäßig kurz vor der Veräußerung Teile des Gewerbebetriebes zur Abwendung einer

drohenden Enteignung an die Gemeinde abgetreten werden müssen. Erfolgte die Abtretung an die Gemeinde in einem Zeitpunkt, in dem bereits Veräußerungsverhandlungen wegen des ganzen Betriebes im Gang waren, so entspricht es der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, Abtretung an die Gemeinde und Veräußerung des Restbetriebes als einen Akt anzunehmen.

*

E 3.2.1970, 1563/68 #1 VwSlg 4020 F/1970;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001563.X01

Im RIS seit

03.02.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten