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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y7309;Rechtssatz
Der Annahme der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes steht es nicht entgegen, wenn verhältnismäßig kurz vor der Veräußerung Teile des Gewerbebetriebes zur Abwendung einer
drohenden Enteignung an die Gemeinde abgetreten werden müssen. Erfolgte die Abtretung an die Gemeinde in einem Zeitpunkt, in dem bereits Veräußerungsverhandlungen wegen des ganzen Betriebes im Gang waren, so entspricht es der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, Abtretung an die Gemeinde und Veräußerung des Restbetriebes als einen Akt anzunehmen.
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E 3.2.1970, 1563/68 #1 VwSlg 4020 F/1970;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001563.X01Im RIS seit
03.02.1970