RS Vwgh 1970/2/5 1174/68

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Veröffentlicht am 05.02.1970
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53a Abs1 Z10 idF 1963/145;
BewG 1955 §54 Abs1 Z4 idF 1963/145;

Beachte

y11343; yk11373

Rechtssatz

Die Eigenart als Einfamilienhaus wird nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn sich im Erdgeschoß eines Gebäudes die Räume für die Ausübung einer Rechtsanwaltspraxis und im ersten Stock die Wohnung der Beschwerdeführer befindet.

*

E 5.2.1970, 1174/68 #1 VwSlg 4023 F/1970;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001174.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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