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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53a Abs1 Z10 idF 1963/145;Beachte
y11343; yk11373Rechtssatz
Die Eigenart als Einfamilienhaus wird nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn sich im Erdgeschoß eines Gebäudes die Räume für die Ausübung einer Rechtsanwaltspraxis und im ersten Stock die Wohnung der Beschwerdeführer befindet.
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E 5.2.1970, 1174/68 #1 VwSlg 4023 F/1970;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001174.X01Im RIS seit
14.01.2002