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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EntmO 1916 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei Zurückweisung einer vom Entmündigten selbst eingebrachten Beschwerde kommt ein Kostenzuspruch an die belangte Behörde auch dann nicht in Betracht, wenn das Vorverfahren eingeleitet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000806.X02Im RIS seit
07.06.2002