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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13511;Rechtssatz
Die Überlassung eines im Vormerkverkehr eingebrachten Kraftfahrzeuges an das gewerbliche Unternehmen eines Einzelkaufmannes ist dann keine vorschriftswidrige Verfügung iSd § 93 Abs 7 letzer Satz ZollG 1955, wenn das Unternehmen des Einzelkaufmannes zwar seine Niederlassung im Zollgebiet, dieser selbst aber seinen Wohnsitz im Zollausland hat.Die Überlassung eines im Vormerkverkehr eingebrachten Kraftfahrzeuges an das gewerbliche Unternehmen eines Einzelkaufmannes ist dann keine vorschriftswidrige Verfügung iSd Paragraph 93, Absatz 7, letzer Satz ZollG 1955, wenn das Unternehmen des Einzelkaufmannes zwar seine Niederlassung im Zollgebiet, dieser selbst aber seinen Wohnsitz im Zollausland hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000019.X02Im RIS seit
26.02.2002