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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Eine Bestrafung wegen Nichterfüllung der Instandsetzungspflicht ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß schon vor dem Tatzeitraum die Ersatzvornahme angedroht, ein Kostenvorauszahlungsbescheid erlassen und für diese Forderung ein Pfandrecht begründet würde (Die Fragen wie es sich nach der Anordnung der Ersatzvornahme, nach einer Bezahlung der Kosten auf Grund des Kostenvorauszahlungsbescheides und nach Beginn der Arbeiten auf Grund der Anordnung der Ersatzvornahme verhält, bleiben dahingestellt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001808.X01Im RIS seit
14.05.2002