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63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtNorm
GÜG §23 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, warum aus der durch Bescheid vorgeschriebenen Zahlung der Wohnungsvergütung an eine bestimmte Stelle und der Annahme durch diese nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages geschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001068.X02Im RIS seit
03.04.2002