RS Vwgh 1970/2/10 1068/68

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Veröffentlicht am 10.02.1970
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §23 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum aus der durch Bescheid vorgeschriebenen Zahlung der Wohnungsvergütung an eine bestimmte Stelle und der Annahme durch diese nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001068.X02

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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