RS Vwgh 1970/2/18 0236/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1970
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0073/69 E 17. Dezember 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, wann in einer größeren Stadt (hier: Innsbruck) davon ausgegangen werden, daß Taxifahrzeuge wann und wo immer ohne nennenswerte Wartezeiten in Anspruch genommen werden können. (Hinweis auf E vom 10.12.1965, Zl. 2992/54, VwSlg. 3930 A/1954 und vom 15.6.1965, Zl. 0822/63)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000236.X01

Im RIS seit

03.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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