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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13852;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, auch wenn das vom Steuerpflichtigen angegebene Beweisthema zu eng gefaßt war (Anmerkung: Die Behörde forderte die Rückzahlung von Kinderbeihilfen, weil das Kind unbekannten Aufenhalts sei und der Beschwerdeführer den Nachweis der überwiegenden Kostentragung nicht erbringen konnte. *
E 20.2.1970, 0478/68 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000478.X01Im RIS seit
01.06.2001