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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs4 idF 1967/258;Rechtssatz
Für die Annahme eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes genügt die objektive Möglichkeit, aus dem Besitz - dies können auch einzelne land- und forstwirtschaftlich genützte Grundflächen sein - Einkünfte zu erzielen.
Schlagworte
EinzelgrundstückEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000777.X01Im RIS seit
30.04.2002