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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
Ein vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellter Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, ist ohne rechtliche Wirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001661.X01Im RIS seit
04.03.1970Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010