RS Vwgh 1970/3/9 0526/69

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Veröffentlicht am 09.03.1970
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

§ 6 AVG 1950 sieht die Weiterleitung ohne Bescheiderlassung für den Fall einer mehr oder minder offenkundigen Unzuständigkeit vor und darf nicht als Verbot einer bescheidmäßigen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit verstanden werden. (Hinweis auf E vom 14. Mai 1959, VwSlg. 4974 A)Paragraph 6, AVG 1950 sieht die Weiterleitung ohne Bescheiderlassung für den Fall einer mehr oder minder offenkundigen Unzuständigkeit vor und darf nicht als Verbot einer bescheidmäßigen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit verstanden werden. (Hinweis auf E vom 14. Mai 1959, VwSlg. 4974 A)

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Abgabenachricht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000526.X02

Im RIS seit

15.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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