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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
§ 6 AVG 1950 sieht die Weiterleitung ohne Bescheiderlassung für den Fall einer mehr oder minder offenkundigen Unzuständigkeit vor und darf nicht als Verbot einer bescheidmäßigen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit verstanden werden. (Hinweis auf E vom 14. Mai 1959, VwSlg. 4974 A)Paragraph 6, AVG 1950 sieht die Weiterleitung ohne Bescheiderlassung für den Fall einer mehr oder minder offenkundigen Unzuständigkeit vor und darf nicht als Verbot einer bescheidmäßigen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit verstanden werden. (Hinweis auf E vom 14. Mai 1959, VwSlg. 4974 A)
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters AbgabenachrichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000526.X02Im RIS seit
15.05.2002