RS Vwgh 1970/3/10 1435/69

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Veröffentlicht am 10.03.1970
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1953 §10 Abs2 Z3 lita;
EStG 1967 §10 Abs2 Z3 lita;

Beachte

y6377;

Rechtssatz

Ob mehrere NEBENEINANDERLIEGENDE EIGENTUMSWOHNUNGEN, die einem ARZT teils zu Wohnzwecken, teils zu Berufszwecken dienen, als EINE Eigentumswohnung zu betrachten sind, richtet sich danach, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsauffassung die getroffenen baulichen Maßnahmen die Annahme eines einheitlichen Wohnungsverbandes rechtfertigen.

*

E 10.3.1970, 1435/69 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001435.X01

Im RIS seit

10.03.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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