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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y6377;Rechtssatz
Ob mehrere NEBENEINANDERLIEGENDE EIGENTUMSWOHNUNGEN, die einem ARZT teils zu Wohnzwecken, teils zu Berufszwecken dienen, als EINE Eigentumswohnung zu betrachten sind, richtet sich danach, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsauffassung die getroffenen baulichen Maßnahmen die Annahme eines einheitlichen Wohnungsverbandes rechtfertigen.
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E 10.3.1970, 1435/69 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001435.X01Im RIS seit
10.03.1970