Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 Abs 3 WRG 1959.Keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 122, Absatz 3, WRG 1959.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000136.X01Im RIS seit
14.06.2002