RS Vwgh 1970/3/18 1190/69

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Veröffentlicht am 18.03.1970
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;

Rechtssatz

Bei Wahrnehmung der Voraussetzungen für eine Abänderung eines Bescheides nach § 68 Abs 3 AVG hat es auf ein diesbezügliches Parteianbringen nicht anzukommen.Bei Wahrnehmung der Voraussetzungen für eine Abänderung eines Bescheides nach Paragraph 68, Absatz 3, AVG hat es auf ein diesbezügliches Parteianbringen nicht anzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001190.X02

Im RIS seit

04.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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