RS Vwgh 2006/11/14 2006/05/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs3;

Rechtssatz

Ein auf § 42 Abs. 3 AVG gestützter Antrag kann nur dann erfolgreich sein, wenn darin Einwendungen (im Rechtssinne) erhoben wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006050171.X03

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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