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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1694/68 E 14. Jänner 1970 RS 2Stammrechtssatz
Die Verletzung des Parteiengehörs in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Behörde erster Instanz wird im Zuge des Berufungsverfahrens dann saniert, wenn der im Verwaltungsstrafverfahren Beschuldigte durch die ihm hiezu von der Behörde zweiter Instanz gebotenen Gelegenheit in seinem Recht auf Rechtfertigung nach Lage der Sache und in Ansehung der Entscheidung der Behörde nicht ungünstiger gestellt wird als dies bei einem vor der Behörde erster Instanz gewährtem Parteiengehör der Fall gewesen wäre (Hinweis E VS 16.11.1965, 0056/65).
Schlagworte
Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001507.X01Im RIS seit
29.04.2002