RS Vwgh 1970/3/19 1507/68

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Veröffentlicht am 19.03.1970
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1694/68 E 14. Jänner 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verletzung des Parteiengehörs in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Behörde erster Instanz wird im Zuge des Berufungsverfahrens dann saniert, wenn der im Verwaltungsstrafverfahren Beschuldigte durch die ihm hiezu von der Behörde zweiter Instanz gebotenen Gelegenheit in seinem Recht auf Rechtfertigung nach Lage der Sache und in Ansehung der Entscheidung der Behörde nicht ungünstiger gestellt wird als dies bei einem vor der Behörde erster Instanz gewährtem Parteiengehör der Fall gewesen wäre (Hinweis E VS 16.11.1965, 0056/65).

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001507.X01

Im RIS seit

29.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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