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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
y12934;Rechtssatz
Zu einem Mißbrauch wird der bloße Gebrauch einer Gestaltungsmöglichkeit des bürgerlichen Rechtes erst dann, wenn diese völlig ungewöhnlich ist und nur gewählt wurde, um zu einer Steuerersparnis zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001616.X01Im RIS seit
23.03.1970Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019