RS Vwgh 1970/4/2 1596/69

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Veröffentlicht am 02.04.1970
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Die Vermietung von Badekabinen ist gem § 4 Abs 1 Z 10 UStG nur umsatzsteuerfrei, wenn es sich bei Vorliegen der sonstigen für die Abgabenbefreiung erforderlichen Voraussetzungen um in Bestand gegebene Häuser und andere stets auf Grund und Boden bleibende Gebäude im Sinne des § 297 ABGB handelt.Die Vermietung von Badekabinen ist gem Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 10, UStG nur umsatzsteuerfrei, wenn es sich bei Vorliegen der sonstigen für die Abgabenbefreiung erforderlichen Voraussetzungen um in Bestand gegebene Häuser und andere stets auf Grund und Boden bleibende Gebäude im Sinne des Paragraph 297, ABGB handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001596.X01

Im RIS seit

20.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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