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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §49 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Entscheidung im Grunde des § 49 Abs 1 PG 1965 hat die Behörde nicht auf Umstände Bedacht zu nehmen, die allenfalls in Zukunft die Zuerkennung eines Unterhaltsbeitrages rechtfertigen würden.Bei einer Entscheidung im Grunde des Paragraph 49, Absatz eins, PG 1965 hat die Behörde nicht auf Umstände Bedacht zu nehmen, die allenfalls in Zukunft die Zuerkennung eines Unterhaltsbeitrages rechtfertigen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000367.X02Im RIS seit
08.05.2002