RS Vwgh 1970/4/8 1415/68

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Veröffentlicht am 08.04.1970
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14226; yk14482; yk15090; yk15202

Rechtssatz

Werden die Bücher, die zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben herangezogen werden könnten, im Ausland geführt, und haben Zeugen, die gleichfalls zum Beweis herangezogen werden könnten, ihren Wohnsitz im Ausland, so trifft den Steuerpflichtigen, der die Betriebsausgaben geltend gemacht hat, eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Es ist seine Sache, der Abgabenbehörde, die in dieser Richtung über

Zwangsmittel nicht verfügt, die Bücher zugänglich und die Zeugen stellig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001415.X02

Im RIS seit

08.04.1970

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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