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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
y14226; yk14482; yk15090; yk15202Rechtssatz
Werden die Bücher, die zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben herangezogen werden könnten, im Ausland geführt, und haben Zeugen, die gleichfalls zum Beweis herangezogen werden könnten, ihren Wohnsitz im Ausland, so trifft den Steuerpflichtigen, der die Betriebsausgaben geltend gemacht hat, eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Es ist seine Sache, der Abgabenbehörde, die in dieser Richtung über
Zwangsmittel nicht verfügt, die Bücher zugänglich und die Zeugen stellig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001415.X02Im RIS seit
08.04.1970Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011