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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §14 Abs1;Beachte
y23916;Rechtssatz
Es stellt keinen Ermessensmißbrauch und keine Ermessensüberschreitung dar, wenn eine Darlehensaufnahme bei Devisenausländern nicht bewilligt wird, weil durch das Darlehen nur inländische Verbindlichkeiten abgelöst werden und ein hoher Zinssatz (9 bzw 12 Prozent) vereinbart worden ist.
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E 10.4.1970, 872/68 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000872.X01Im RIS seit
10.04.1970Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009