RS Vwgh 1970/4/10 0872/68

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Veröffentlicht am 10.04.1970
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1;

Beachte

y23916;

Rechtssatz

Es stellt keinen Ermessensmißbrauch und keine Ermessensüberschreitung dar, wenn eine Darlehensaufnahme bei Devisenausländern nicht bewilligt wird, weil durch das Darlehen nur inländische Verbindlichkeiten abgelöst werden und ein hoher Zinssatz (9 bzw 12 Prozent) vereinbart worden ist.

*

E 10.4.1970, 872/68 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968000872.X01

Im RIS seit

10.04.1970

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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