RS Vwgh 1970/4/17 1485/69

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Veröffentlicht am 17.04.1970
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Index

L37292 Wasserabgabe Kärnten
L69302 Wasserversorgung Kärnten
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §7;
WRG 1959 §36 Abs1;

Rechtssatz

Ein Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage kann dann nicht zwangsweise verfügt werden, wenn ein solcher - wenn auch in anderer Art - schon besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001485.X01

Im RIS seit

27.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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