Index
KFGNorm
KFG 1967 §116 Abs3Rechtssatz
Wenn das KFG 1967 erstmals Anordnungen darüber trifft, daß die Prüfung nicht mehr als zweimal wiederholt werden darf, dann kann diese Bestimmung nach Ansicht des VwGH mangels vorhandenen Übergangsbestimmungen keinesfalls rückwirkend und daher nur so ausgelegt werden, daß sie nur die nach dem Inkrafttreten des KFG 1967 abgelegten und nicht auch die vor dem Inkrafttreten des KFG 1967 abgelegten und nicht bestandenen Lehrbefähigungsprüfungen betrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000812.X01Im RIS seit
07.06.2002Zuletzt aktualisiert am
21.04.2026