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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §138;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Beitragsgrundlage nach § 44 Abs 1 Z 1 ASVG kann unter dem Ausdruck "Krankengeld" in einer kollektivvertraglichen Bestimmung (hier: § 17 Abs 1 des Kollektivvertrages für Angestellte den Versicherungsunternehmungen im Innendienst), wonach bei Verhinderung an der Dienstleistung durch Krankheit oder Unglücksfall das volle Entgelt auch dann bezahlt wird, wenn nach § 8 Abs 1 und 2 des Angestelltengesetzes nur das halbe Entgelt gebührt, aber infolge Spitalsaufenthaltes kein Krankengeld zur Auszahlung kommt, nur das Krankengeld im Sinne des 3 138 ASVG, nicht aber auch das Taggeld im Sinne des § 152 Abs 3 ASVG subsumiert werden.Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Beitragsgrundlage nach Paragraph 44, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG kann unter dem Ausdruck "Krankengeld" in einer kollektivvertraglichen Bestimmung (hier: Paragraph 17, Absatz eins, des Kollektivvertrages für Angestellte den Versicherungsunternehmungen im Innendienst), wonach bei Verhinderung an der Dienstleistung durch Krankheit oder Unglücksfall das volle Entgelt auch dann bezahlt wird, wenn nach Paragraph 8, Absatz eins und 2 des Angestelltengesetzes nur das halbe Entgelt gebührt, aber infolge Spitalsaufenthaltes kein Krankengeld zur Auszahlung kommt, nur das Krankengeld im Sinne des 3 138 ASVG, nicht aber auch das Taggeld im Sinne des Paragraph 152, Absatz 3, ASVG subsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001737.X01Im RIS seit
07.08.2002