RS Vwgh 1970/5/6 0408/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1970
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §114;
EStG 1967 §31 Abs1;
  1. BAO § 114 heute
  2. BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  3. BAO § 114 gültig von 13.04.2017 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  4. BAO § 114 gültig von 26.03.2009 bis 12.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 114 gültig von 20.12.2003 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003
  6. BAO § 114 gültig von 01.01.1962 bis 19.12.2003

Beachte

y8097;

Rechtssatz

Die gesetzliche Verpfichtung zur gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen erlaubt es nicht, sogenannte Grenzgänger steuerlich verschieden zu behandeln, je nach dem, ob sie seit jeher im Inland gewohnt oder ihre inländische Wohnung - nachdem ihnen zunächst eine Werkswohnung im Ausland eingeräumt war - erst zu einer Zeit bezogen haben, als sie bereits beim ausländischen Dienstgeber beschäftigt waren. Die Gewährung der Zuzugsbegünstigung nach § 31 EStG 1967 an die zweite Gruppe von Grenzgängern kommt somit nicht in Betracht.Die gesetzliche Verpfichtung zur gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen erlaubt es nicht, sogenannte Grenzgänger steuerlich verschieden zu behandeln, je nach dem, ob sie seit jeher im Inland gewohnt oder ihre inländische Wohnung - nachdem ihnen zunächst eine Werkswohnung im Ausland eingeräumt war - erst zu einer Zeit bezogen haben, als sie bereits beim ausländischen Dienstgeber beschäftigt waren. Die Gewährung der Zuzugsbegünstigung nach Paragraph 31, EStG 1967 an die zweite Gruppe von Grenzgängern kommt somit nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000408.X03

Im RIS seit

06.05.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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