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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Beachte
y8097;Rechtssatz
Die gesetzliche Verpfichtung zur gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen erlaubt es nicht, sogenannte Grenzgänger steuerlich verschieden zu behandeln, je nach dem, ob sie seit jeher im Inland gewohnt oder ihre inländische Wohnung - nachdem ihnen zunächst eine Werkswohnung im Ausland eingeräumt war - erst zu einer Zeit bezogen haben, als sie bereits beim ausländischen Dienstgeber beschäftigt waren. Die Gewährung der Zuzugsbegünstigung nach § 31 EStG 1967 an die zweite Gruppe von Grenzgängern kommt somit nicht in Betracht.Die gesetzliche Verpfichtung zur gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen erlaubt es nicht, sogenannte Grenzgänger steuerlich verschieden zu behandeln, je nach dem, ob sie seit jeher im Inland gewohnt oder ihre inländische Wohnung - nachdem ihnen zunächst eine Werkswohnung im Ausland eingeräumt war - erst zu einer Zeit bezogen haben, als sie bereits beim ausländischen Dienstgeber beschäftigt waren. Die Gewährung der Zuzugsbegünstigung nach Paragraph 31, EStG 1967 an die zweite Gruppe von Grenzgängern kommt somit nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000408.X03Im RIS seit
06.05.1970