RS Vwgh 1970/5/21 1183/69

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Veröffentlicht am 21.05.1970
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z1a;

Beachte

y10914;

Rechtssatz

Gegenstände, die erst beschafft werden (hier: Gasherd) um sie dem Bedachten zuzuwenden, sind nicht Gegenstände iSd § 15 Abs 1 Z 1a ErbStG.Gegenstände, die erst beschafft werden (hier: Gasherd) um sie dem Bedachten zuzuwenden, sind nicht Gegenstände iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins a, ErbStG.

*

E 21.5.1970, 1183/69 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001183.X01

Im RIS seit

21.05.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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