RS Vwgh 1970/5/21 1058/69

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Veröffentlicht am 21.05.1970
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967;
StVO 1960;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1749/67 E 26. Februar 1968 VwSlg 7297 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Auch für den ausländischen Autofahrer in Österreich besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001058.X01

Im RIS seit

21.05.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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