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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1749/67 E 26. Februar 1968 VwSlg 7297 A/1968 RS 1Stammrechtssatz
Auch für den ausländischen Autofahrer in Österreich besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001058.X01Im RIS seit
21.05.1970