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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs3 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0622/68 0663/68 Siehe jedoch: 1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;Rechtssatz
Die Ausnahmebestimmung des § 82 Abs 3 lit a StVO trifft auf die Aufstellung von Selbstbedienungseinrichtungen für den Verkauf von Zeitungen nicht zu, weil eine ambulante gewerbliche Tätigkeit damit nicht ausgeübt wird.Die Ausnahmebestimmung des Paragraph 82, Absatz 3, Litera a, StVO trifft auf die Aufstellung von Selbstbedienungseinrichtungen für den Verkauf von Zeitungen nicht zu, weil eine ambulante gewerbliche Tätigkeit damit nicht ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000661.X03Im RIS seit
02.05.2002Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016