RS Vwgh 1970/5/21 0522/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1970
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausfertigung eines gemeinsamen Beschuldigten-Ladungsbescheides für verschiedene anhängige Verwaltungsstrafverfahren ist nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000522.X03

Im RIS seit

15.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten