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GerichtsgebührenNorm
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs1Rechtssatz
Die Bausparkasse "Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot", gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H., ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und daher nicht von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001370.X01Im RIS seit
20.06.2002Zuletzt aktualisiert am
07.09.2023