RS Vwgh 1970/5/25 1370/69

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Veröffentlicht am 25.05.1970
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Index

Gerichtsgebühren
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs1
GJGebG 1950 §43 Abs4
VwGG §13 Z3
WFG 1968
WGGDV 1940 §10

Rechtssatz

Die Bausparkasse "Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot", gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H., ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und daher nicht von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001370.X01

Im RIS seit

20.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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