RS Vwgh 1970/5/25 1170/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1970
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 4

Stammrechtssatz

Ist es nicht offenkundig, dass dem Zustellorgan kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das allfällige Vorliegen eines Zustellfehlers im Berufungsverfahren zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001170.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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