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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 4Stammrechtssatz
Ist es nicht offenkundig, dass dem Zustellorgan kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das allfällige Vorliegen eines Zustellfehlers im Berufungsverfahren zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001170.X05Im RIS seit
11.07.2001