RS Vwgh 1970/5/25 1170/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1970
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Zustellmangel liegt vor, wenn die Ersatzzustellung versucht wurde, obwohl der Empfänger vorübergehend abwesend ist.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001170.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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