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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y7959;Rechtssatz
Übertragen die Eltern ihren Kindern einen Teil ihres Vermögens im Schenkungsweg und übertragen sie bald danach den Kindern den Rest ihres Vermögens gegen deren Verpflichtung, für die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards der Eltern zu sorgen, so ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die Beurteilung, ob eine Kaufpreisrente oder eine Versorgungsrente vorliegt, dem kapitalisierten Wert der Leistungen der Kinder auch das schon vorher im Schenkungsweg übertragene Vermögen gegenüberzustellen (Ausgedinge).
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E 2.6.1970, 963/69, VwSlg 4099 F/1970
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000963.X01Im RIS seit
02.06.1970