RS Vwgh 1970/6/2 0963/69

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Veröffentlicht am 02.06.1970
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1 impl;
EStG 1967 §22 Z1;

Beachte

y7959;

Rechtssatz

Übertragen die Eltern ihren Kindern einen Teil ihres Vermögens im Schenkungsweg und übertragen sie bald danach den Kindern den Rest ihres Vermögens gegen deren Verpflichtung, für die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards der Eltern zu sorgen, so ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die Beurteilung, ob eine Kaufpreisrente oder eine Versorgungsrente vorliegt, dem kapitalisierten Wert der Leistungen der Kinder auch das schon vorher im Schenkungsweg übertragene Vermögen gegenüberzustellen (Ausgedinge).

*

E 2.6.1970, 963/69, VwSlg 4099 F/1970

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000963.X01

Im RIS seit

02.06.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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