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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
ParkSchV 1961 §3 Abs1;Rechtssatz
Von einem erzwungenen wichtigen Umstand, der den Stillstand des Motors zur Folge hat, kann nicht die Rede sein, wenn der Lenker des Kraftfahrzeuges das rechtzeitige Tanken unterlassen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001818.X01Im RIS seit
16.08.2002