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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2;Rechtssatz
Wird ein Bescheid durch den VwGH aufgehoben, dann ist eine neuerliche Aufhebung dieses Bescheides durch die belangte Behörde weder möglich noch gesetzlich vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000899.X01Im RIS seit
21.08.2002