Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 111 Abs 3 WRG 1959 eröffnet den Parteien einen Rechtsanspruch auf richtige Beurkundung der von ihnen vor der Behörde getroffenen Übereinkommen.Paragraph 111, Absatz 3, WRG 1959 eröffnet den Parteien einen Rechtsanspruch auf richtige Beurkundung der von ihnen vor der Behörde getroffenen Übereinkommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001392.X01Im RIS seit
27.06.2002Zuletzt aktualisiert am
05.10.2012