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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Berufung ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die Berufung bei der gesetzlichen Einbringungsstelle eingelangt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001363.X04Im RIS seit
19.06.1970Zuletzt aktualisiert am
17.07.2008