RS Vwgh 1970/6/19 1363/69

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Veröffentlicht am 19.06.1970
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine Verletzung bestehender Rechte (§ 12 WRG 1959) kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist, während die bloße Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung für den Nachweis einer Verletzung von Rechten nicht ausreichen kann (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65 - Hier: Durch den Autobahnbau bedingte Ableitung der Schwechathochwässer auf Ackergrundstücke).Eine Verletzung bestehender Rechte (Paragraph 12, WRG 1959) kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist, während die bloße Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung für den Nachweis einer Verletzung von Rechten nicht ausreichen kann (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65 - Hier: Durch den Autobahnbau bedingte Ableitung der Schwechathochwässer auf Ackergrundstücke).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001363.X01

Im RIS seit

19.06.1970

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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