Index
L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgNorm
B-VG Art118 Abs3;Rechtssatz
Die rechtliche Trennung der Bereiche des gemeindebehördlichen Verfahrens und des aufsichtsbehördlichen Vorstellungsverfahrens schließt es aus, in diesen beiden Verwaltungsverfahren eine Einheit zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000407.X05Im RIS seit
12.07.2002Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013