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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs8;Rechtssatz
Den Parteien des in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde vor dieser durchgeführten Verwaltungsverfahrens kommt auch in einem auf Grund eines Genehmigungsvorbehaltes im Sinne des Art 119 a Abs 8 B-VG vor der Aufsichtsbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahren neben der Gemeinde Parteistellung zu.Den Parteien des in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde vor dieser durchgeführten Verwaltungsverfahrens kommt auch in einem auf Grund eines Genehmigungsvorbehaltes im Sinne des Artikel 119, a Absatz 8, B-VG vor der Aufsichtsbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahren neben der Gemeinde Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000407.X01Im RIS seit
12.07.2002Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013