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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y17672;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch dann zulässig, wenn sich die Abgabenbehörde erster Instanz auf Umstände stützt, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen, die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens aber Tatsachen festzustellen in der Lage ist, die einen tauglichen Wiederaufnahmegrund bilden.
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E 23.6.1970, 1779/68 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001779.X02Im RIS seit
23.06.1970