RS Vwgh 1970/6/24 1780/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1970
beobachten
merken

Index

Erbschafts- und Schenkungssteuer
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z4

Rechtssatz

Der Erwerb durch Erbanfall ist mit Abgabe der - unwiderruflichen - Erbserklärung erbschaftssteuerrechtlich vollzogen (Hinweis E 28.11.1968, 666/68), sodaß Zahlungen für veräußerte Nachlaßgüter oder für eine erfolgte Abtretung von Ansprüchen an Nachlaßgegenständen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr der Erbschaftssteuer unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001780.X01

Im RIS seit

24.06.1970

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten