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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §25 Abs1;Rechtssatz
Die durch kein konkretes Beweisanbot untermauerte Behauptung, das auf dem Rückschein enthaltene Zustelldatum sei offenbar irrtümlich falsch eingesetzt worden, verpflichtet die Behörde nicht zu weiteren Ermittlungen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000568.X01Im RIS seit
22.07.2002