RS Vwgh 1970/6/30 0568/70

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Veröffentlicht am 30.06.1970
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die durch kein konkretes Beweisanbot untermauerte Behauptung, das auf dem Rückschein enthaltene Zustelldatum sei offenbar irrtümlich falsch eingesetzt worden, verpflichtet die Behörde nicht zu weiteren Ermittlungen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000568.X01

Im RIS seit

22.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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