RS Vwgh 1970/7/1 0527/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1970
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs4;
EStG 1967 §36;

Rechtssatz

Beim Steuerabzug von Arbeitslohn kann ein Recht auf Beibehaltung einer mit den bestehenden Rechtsvorschriften nicht in Einklang stehenden Verwaltungsübung für verflossene, aber innerhalb der gesetzlichen Frist liegende Zeiträume nicht abgeleitet werden (Hinweis E 19.12.1962, 1617/60, 7.5.1965, 2208/63 #1 VwSlg 3272 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000527.X04

Im RIS seit

01.07.1970

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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