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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Parteistellung desjenigen, der das Eigentum an einem Ufergrundstück behauptet, besteht im Verfahren nach § 47 Abs 1 WRG 1959 auch dann, wenn die Instandhaltungsarbeiten einem Dritten aufgetragen werden.Die Parteistellung desjenigen, der das Eigentum an einem Ufergrundstück behauptet, besteht im Verfahren nach Paragraph 47, Absatz eins, WRG 1959 auch dann, wenn die Instandhaltungsarbeiten einem Dritten aufgetragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001006.X01Im RIS seit
06.06.2002