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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2 impl;Beachte
y14812; yk15718Rechtssatz
Betrifft die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung, zu beurteilen, welche Beweiskraft einem Beweismittel beizumessen ist, im Beschwerdefall zur Abstandnahme von der Durchführung angebotener Beweise berechtigte (UNZULÄSSIGE ANTIZIPATIVE BEWEISWÜRDIGUNG).
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E 3.7.1970, 975/69 #2
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000975.X02Im RIS seit
03.07.1970