Index
L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §97 Abs1 lita;Beachte
y13810;Rechtssatz
Wird ein auf eine Realsteuer bezogener Bescheid irriger Weise an jemanden gerichtet, der gar nicht mehr Eigentümer der Liegenschaft ist, dann kann dieser Bescheid gemäß § 74 LAO weder demgegenüber, an den er gerichtet ist, noch demgegenüber, der der wahre Eigentümer ist, Rechtswirkungen entfalten.Wird ein auf eine Realsteuer bezogener Bescheid irriger Weise an jemanden gerichtet, der gar nicht mehr Eigentümer der Liegenschaft ist, dann kann dieser Bescheid gemäß Paragraph 74, LAO weder demgegenüber, an den er gerichtet ist, noch demgegenüber, der der wahre Eigentümer ist, Rechtswirkungen entfalten.
*
E 3.7.1970, 0325/70 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000325.X02Im RIS seit
03.07.1970