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StVONorm
StVO 1960 §64 Abs1Beachte
y24645;Rechtssatz
Es liegt im Wesen einer BEWILLIGUNG, daß eine solche nur über Antrag erteilt werden darf.
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B 16.9.1970, 1661/69 #1
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein VwRallg7 BewilligungDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001661.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.06.2024