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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs4 impl;Beachte
y12794; yk13653Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Legitimation des ehelichen Vaters zur Einbringung einer Beschwerde namens seines großjährigen, handlungsunfähigen, aber weder unter verlängerter väterlicher Gewalt stehenden noch beschränkt oder voll entmündigten Sohnes (Hier: angefochtener Bescheid wurde dem ehelichen Vater und nicht dem Sohn, der Partei des Verwaltungsverfahrens war, zugestellt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000706.X01Im RIS seit
03.12.2001