Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Beachte
Siehe jedoch: 0030/67 E 15. Juni 1967 RS 4; Vorgeschichte: 1031/67 E 29. Februar 1968;Rechtssatz
Die Grenze zwischen "Pflege und Wartung" und "einzelnen persönlichen Handreichungen" kann nicht so gezogen werden , daß es darauf ankommt, ob die Leistungen der anderen Personen selbständig in sich geschlossen sind und nicht bloße Hilfe zur Selbsthilfe bei konkreten, vom Beschädigten selbst vorgenommenen Handlungen darstellen.
Schlagworte
Anspruchsvoraussetzung Begriff der Hilflosigkeit Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Pflege und WartungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000505.X01Im RIS seit
15.05.2002